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Kim Mi-yeon zur Vorsitzenden des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt – Erwartungen und Auswirkungen

  • Verfasst in: Koreanisch
  • Land: Alle Ländercountry-flag
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Erstellt: 2025-03-09

Erstellt: 2025-03-09 18:58

(Behinderten-Wahrnehmungs-Zeitung = Kolumnist Choi Bong-hyeok)
Die internationalen Bemühungen um die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen haben eine lange Geschichte. Die Ergebnisse können jedoch je nach Landeslage stark variieren. Die kürzlich erfolgte Wahl von Frau Kim Mi-yeon zur Vorsitzenden des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist von großer Bedeutung für die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der asiatischen Region, insbesondere in Korea. In dieser Kolumne werde ich verschiedene Aspekte der Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen erörtern, wobei ich mich auf den Beitrag von Frau Kim Mi-yeon und die Rolle des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) konzentriere.

Frau Kim Mi-yeon war im Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Provinz Gyeonggi tätig und hat verschiedene politische Maßnahmen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf regionaler Ebene vorangetrieben. In Gyeonggi hat sie Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, zur Erhöhung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung der Inklusion im Bildungswesen und in der Kultur umgesetzt, um Menschen mit Behinderungen ein besseres Leben zu ermöglichen. Insbesondere hat sie maßgeblich dazu beigetragen, die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen und die Prinzipien der CRPD, wie z. B. Nichtdiskriminierung und die Gewährleistung eines selbstbestimmten Lebens, in die politische Praxis umzusetzen.

Die Erfahrung und das Know-how von Frau Kim Mi-yeon haben sie in die Lage versetzt, auf internationaler Ebene eine größere Rolle als Vorsitzende des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu spielen. Sie überwacht die Umsetzung der CRPD durch die Regierungen der einzelnen Länder, treibt die Standards für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf globaler Ebene voran und stärkt die internationale Zusammenarbeit. Ihre Führungsrolle spielt eine wichtige Rolle bei der Beschleunigung der tatsächlichen Umsetzung der CRPD.

Konzept und Rolle des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD Committee)

Der CRPD-Ausschuss ist ein UN-Organ, das die Umsetzung der [UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD)] überwacht und eine wichtige Rolle beim Schutz und der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen spielt. Seine Aufgaben umfassen die Prüfung der von den Vertragsstaaten eingereichten Berichte über die Umsetzung der Konvention und die Veröffentlichung von Empfehlungen, die Überwachung der vollständigen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen (Bildung, Beschäftigung, Zugang, Gesundheit usw.) und die Untersuchung von Verstößen gegen die Konvention (für Staaten, die das Fakultativprotokoll ratifiziert haben).

Die Prinzipien der CRPD sind Nichtdiskriminierung, gesellschaftliche Teilhabe, Würde, Achtung der Vielfalt und Chancengleichheit. Auf der Grundlage dieser Prinzipien legt der CRPD-Ausschuss internationale Standards für die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fest, bewertet die Umsetzung der Konvention in den einzelnen Ländern durch staatliche Prüfungen und gibt allgemeine Kommentare heraus, um Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Bestimmungen der Konvention vorzuschlagen. Er arbeitet auch mit der Zivilgesellschaft zusammen, um die Meinungen von Behindertenorganisationen zu berücksichtigen und die Politik durch die Berücksichtigung von Stimmen aus der Praxis zu verbessern.

Die Wahl von Frau Kim Mi-yeon zur Vorsitzenden des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird voraussichtlich dazu beitragen, die Erfahrungen Koreas und der asiatischen Region in der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf die internationale Bühne zu bringen und die tatsächliche Umsetzung der CRPD zu beschleunigen. Ihre Wahl ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Korea, sondern hat auch eine wichtige internationale Bedeutung. Dies wird ein wichtiger Schritt für die internationale Zusammenarbeit und Solidarität zur Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der asiatischen Region sein.

In der Provinz Gyeonggi werden verschiedene politische Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt. So werden beispielsweise Anstrengungen unternommen, um die Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsmittel zu verbessern, und es werden verschiedene berufliche Ausbildungsprogramme zur Erhöhung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen angeboten. Außerdem werden Menschen mit Behinderungen durch politische Maßnahmen zur Inklusion im Bildungswesen und in der Kultur unterstützt, um sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.

Auf internationaler Ebene überwacht der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Umsetzung der CRPD in den einzelnen Ländern und veröffentlicht Empfehlungen, um internationale Standards für die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen festzulegen. So hat beispielsweise die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) kürzlich ein Handbuch zu den Übereinkommen über den Schutz des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und das Recht zu kollektiven Verhandlungen (Nr. 87) und über das Recht auf Organisation und auf Kollektivverhandlungen (Nr. 98) herausgegeben, um die Länder bei der Umsetzung dieser Übereinkommen im Inland zu unterstützen.

Vorschläge zur Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderungen

Für die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Stärkung der politischen Umsetzung: Es sind Anstrengungen erforderlich, um die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen und die Prinzipien der CRPD, wie z. B. Nichtdiskriminierung und die Gewährleistung eines selbstbestimmten Lebens, in die politische Praxis umzusetzen.

Stärkung der internationalen Zusammenarbeit: Es sind Anstrengungen erforderlich, um durch Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der einzelnen Länder und den internationalen Organisationen internationale Standards für die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen festzulegen und diese umzusetzen.

Schulung und Sensibilisierung: Es sind Anstrengungen erforderlich, um die Schulung und Sensibilisierung in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und Vorurteile und Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen in der gesamten Gesellschaft zu beseitigen.

Verbesserung der Barrierefreiheit: Es muss die Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsmittel verbessert werden, um Menschen mit Behinderungen die freie Bewegung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Erhöhung der Beschäftigung: Es müssen verschiedene berufliche Ausbildungsprogramme und beschäftigungsfördernde Maßnahmen entwickelt werden, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen.

In letzter Zeit bemühen sich verschiedene internationale Organisationen durch verschiedene Übereinkommen um die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. So hat beispielsweise die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ein Handbuch zu den Übereinkommen über den Schutz des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und das Recht zu kollektiven Verhandlungen (Nr. 87) und über das Recht auf Organisation und auf Kollektivverhandlungen (Nr. 98) herausgegeben, um die Länder bei der Umsetzung dieser Übereinkommen im Inland zu unterstützen. Darüber hinaus arbeiten verschiedene internationale Organisationen wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die UNESCO, die Internationale Energieagentur (IEA) und das Internationale Verkehrsforum (ITF) zusammen, um internationale Standards für die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen festzulegen.

Die Führungsrolle und der Beitrag von Frau Kim Mi-yeon leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im In- und Ausland und spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Prinzipien der CRPD. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt und fördert durch diese Bemühungen die Rechte von Menschen mit Behinderungen, legt internationale Standards fest und verbessert die Politik der einzelnen Länder. Wir erwarten auch weiterhin die Leistungen von Frau Kim Mi-yeon und des CRPD-Ausschusses, und ihre Bemühungen werden eine wichtige Grundlage für die Gewährleistung der vollständigen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen sein.

Unsere Bemühungen um die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen kontinuierlich fortgesetzt werden. Die Beteiligung und Zusammenarbeit aller Mitglieder der Gesellschaft ist erforderlich, um Menschen mit Behinderungen ein besseres Leben zu ermöglichen. Auf diese Weise müssen wir eine Umgebung schaffen, in der Menschen mit Behinderungen ihre Rechte wahrnehmen und zur Gesellschaft beitragen können.

Die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ist mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung; es ist die Verantwortung aller, die grundlegenden Menschenrechte zu respektieren und zu schützen. Wir hoffen, dass sich die Leistungen von Führungspersönlichkeiten wie Frau Kim Mi-yeon fortsetzen werden, dass die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt wird und dass alle Menschen gleiche Chancen haben werden.



Kim Mi-yeon zur Vorsitzenden des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt – Erwartungen und Auswirkungen

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