Die Wohnbeihilfe soll die Wohnkosten von einkommensschwachen Haushalten verringern. Sie wird an Haushalte vergeben, die die Einkommens- und Vermögensgrenzen erfüllen, und unterstützt sie bei der Mietzahlung oder der Wohnungsverbesserung.
Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem Einkommen unter 48 % des mittleren Einkommens. Der Antrag kann beim Bürgeramt oder über die Webseite des Wohlfahrts-Portals gestellt werden.
Bei der Antragstellung sind ein Antrag auf Sozialleistungen, eine Einkommens- und Vermögensnachweis, eine Einverständniserklärung zur Weitergabe von Finanzinformationen und ggf. weitere Dokumente einzureichen.
Das System der Grundversorgung wurde am 30.12.2014 in „maßgeschneiderte Leistungen“ umgewandelt, und auch die darin enthaltenen Wohngeldleistungen wurden gleichzeitig umgestellt. Es handelt sich um ein System, das die Wohnkosten von Menschen mit niedrigem Einkommen unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Einkommen, Wohnform und Belastung durch Wohnkosten unterstützt. Anfragen und Selbsteinschätzung zur Unterstützung durch Wohngeld: 1600-0777 oder MyHome-Portal (www.myhome.go.kr)
Berechtigte für Wohngeld Unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Unterhaltspflichtigen können Haushalte, deren Einkommen und Vermögen zusammengerechnet unter dem 48 % des mittleren Einkommens (ca. 2,75 Millionen Won für einen 4-Personen-Haushalt) liegen, Wohngeld beantragen. (Was ist das einkommensberechtigte Einkommen?) Es ist die Summe aus „Einkommensberechnung“ und „Vermögen in Einkommen umgerechnet“.
*Fahrzeuge, die im Namen des Begünstigten/Berechtigten registriert sind, werden zu 100 % des einkommensberechtigten Einkommens pro Monat angerechnet, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die von Menschen mit Behinderungen genutzt werden.
(Was ist das mittlere Einkommen?) Es ist das Einkommen des mittleren Haushalts, wenn alle Haushalte nach ihrem Einkommen geordnet werden.
Mietern, die in einem Haus oder einer Wohnung eines anderen wohnen, wird die tatsächliche Miete bis zur Obergrenze der Standardmiete gewährt, und Eigentümern, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung wohnen, wird eine umfassende Wohnungsverbesserung gewährt, indem der Verschleiß des Hauses in Bezug auf Struktur, Ausstattung und Oberfläche bewertet wird.
Über das Menü „Wohnungsleistungen – Informationen zu Wohnungsleistungen – Selbsteinschätzung“ auf der MyHome-Website (www.myhome.go.kr) können Sie feststellen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.
Kriterien für die Auswahl von Wohngeldbeziehern ab 2024 Tabelle mit den Kriterien für die Auswahl von Wohngeldbeziehern ab 2024 nach Haushalt – bestehend aus 1-Personen-Haushalten bis 7-Personen-Haushalten Anzahl der Haushaltsmitglieder 1-Personen-Haushalt 2-Personen-Haushalt 3-Personen-Haushalt 4-Personen-Haushalt 5-Personen-Haushalt 6-Personen-Haushalt 7-Personen-Haushalt Einkommensberechtigtes Einkommen (Won/Monat) 1.069.654ㅣ 1.767.652ㅣ2.263.035ㅣ 2.750.358ㅣ 3.213.953ㅣ 3.656.817ㅣ 4.087.197
Antragsverfahren für Wohngeld Antragsteller Familienmitglieder des Begünstigten/Berechtigten und deren Verwandte sowie andere Beteiligte können den Antrag stellen.
Antragsmethode Der Antrag kann beim Gemeinde- bzw. Bezirksamt am Wohnsitz des Antragstellers gestellt werden, und es ist auch eine Online-Beantragung über Bokjiro (www.bokjiro.go.kr) möglich.
Einzureichende Unterlagen bei der Antragstellung 1Antrag auf Gewährung (Änderung) von Sozialhilfeleistungen und Personalausweis des Antragstellers 2Einkommens- und Vermögensmeldung 3Einverständniserklärung zur Weitergabe von Finanzinformationen 4Mietvertrag (Untermietvertrag) und Nutzungsüberlassungsbestätigung 5Kontoauszug
Die erforderlichen Formulare liegen im Gemeinde- bzw. Bezirksamt aus, und es können zusätzliche Unterlagen angefordert werden. Bei einer Stellvertretung muss eine Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises des Begünstigten/Berechtigten und der Personalausweis des Stellvertreters vorgelegt werden. Wenn eine Nutzungsüberlassungsbestätigung vorgelegt wird, ist die Leistungsauszahlung mit Ausnahme einiger weniger Haushalte eingeschränkt. Für die Online-Beantragung ist ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat des Begünstigten/Berechtigten erforderlich.